Allgemeine Geschäftsbedingungen der Adriatic Sailing Team UG (A.S.T.) 

(Stand 01.01.2012)

 

 

 

  1. Alle Segelreisen /-Törns werden von der Muttergesellschaft ADRIATIC SAILING TEAM UG vermittelt und von der Tochtergesellschaft ADRIATIC SAILING TEAM d.o.o. ausgeführt.

  2. Teilnehmen an Lehrgängen, Seetörns oder anderen sportlichen Veranstaltungen des A.S.T., kann,  wer mindestens 14 bzw. 16 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch Gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Minderjährige brauchen die ausdrückliche schriftliche Genehmigung eines Erziehungsberechtigten.

  3. Als Teilnehmer gilt, dessen ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular bei der AST eingegangen ist.

  4. Die Ausbildung zum Erwerb von Motorboot- und Segelführerscheinen besteht aus dem praktischen Fahrunterricht und dem theoretischen Unterricht.

  5. Die Anmeldung an unserem Kursprogramm muss in der Regel schriftlich mit dem zurzeit gültigen Anmeldeformular erfolgen. Der Teilnehmer anerkennt dabei die derzeit gültigen AGB als verbindlich. Die Verbindlichkeit für die A.S.T. besteht erst nach Eingang der geforderten Kursgebühr oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung und sofern keine schriftliche Kursabsage durch sie erfolgt ist. Eine Anmeldung zu einzelnen Praxisstunden Motorboot/Jolle kann auch in nichtschriftlicher Form vereinbart werden. Ungeachtet dessen anerkennt der Teilnehmer auch dabei die AGB.

  6. Bei Nichterreichen der vorgegebenen Teilnehmerzahl, die je nach Kurs verschieden sein kann, ist die A.S.T. dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie ist ebenfalls berechtigt zurückzutreten, sofern die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder  beeinträchtigt wird. In diesen Fällen (höhere Gewalt ausgenommen) erstattet die A.S.T. den bezahlten Kurspreis anteilsmäßig zu den nicht erbrachten Kursleistungen. Weitere Ansprüche gegen die A.S.T.

  7. Rücktrittsregelung:

    1. Theorieausbildung: Der Teilnehmer kann bis maximal sieben Tage vor Beginn der Theorieausbildung von seiner Anmeldung kostenfrei zurücktreten. Bereits gezahlte Beiträge werden in voller Höhe zurückgezahlt. Tritt der Lehrgangsteilnehmer weniger als sieben Tage vor Beginn der Theorieausbildung vom Vertrag zurück und ist dieser Rücktritt nicht vom A.S.T.  zu vertreten, so sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Buchungen von Voraus-und Kombipakete werden keine Beträge erstattet, jedoch können Kurse zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

    2. Praxisausbildung Jolle/Motorboot: Der Teilnehmer kann bis zwei Werktage vor einem gebuchten Termin telefonisch, per E-Mail oder persönlich diesen absagen. Bei späteren Absagen ist die Gebühr für die angemeldete Praxisausbildung voll zu entrichten.

    3. Tritt der Lehrgangsteilnehmer nach Beginn der Ausbildung zurück oder unterbricht er sie, so sind dem A.S.T. neben dem Grundbetrag auch Übungsfahrten, Auslagen und Aufwendungen zu bezahlen

    4. Praxisausbildung/ Segeltörn auf einer Segelyacht (mehrtägiger Segeltörn): ein Rücktritt ist nur in schriftlicher Form möglich (Datum des Poststempels). Bei einem Rücktritt früher als 61 Tage vor Ausbildungs-/Törnbeginn fallen für den Vertragspartner. 10% der , zwischen 60 und 31 Tagen vor Kursbeginn fallen 60% der Kursgebühr und ab 30 Tage 100% an. . Wir empfehlen daher, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

  8. Für die Teilnahme an Kursen, Törns etc. der A.S.T. gilt generell, dass für den Rechnungspreis an einem sportlichem Unternehmen teilgenommen wird.  Schlechtwettersituationen, technische Schäden und unvorhersehbare Umstände können zu Unterbrechungen führen. Bei vorgenannten Unterbrechungen besteht kein Regress-Anspruch gegen die A.S.T.. Das Personal der A.S.T. ist darüber hinaus stets bemüht, im Rahmen der Möglichkeiten die vorgenannten Unterbrechungen zu vermeiden.

  9. Bei Praxiskursen muss angemessene Bekleidung (Hose, Jacke, Segelhandschuhe, Turnschuhe oder Gummistiefel ) mitgebracht werden. Der Teilnehmer hat sich zuvor zu informieren, welche Wetter- und Umweltbedinungungen bei der Praxis zu erwarten sind und welche Kleidung demnach angemessen (wasserdicht, warm, luftig etc.) ist.

  10. Prüfungen vor den amtlichen Prüfungsausschüssen des Deutschen Seglerverbandes oder des Deutschen Motoryachtverbandes erfolgen ausschließlich  nach deren Bedingungen. Für die Organisation der Prüfung ist eine rechtzeitige Anmeldung mit allen notwendigen Unterlagen erforderlich. Die jeweils  geplanten Prüfungstermine werden bekanntgegeben oder können dem Kursprogramm entnommen werden. Bei Prüfungsanmeldung fallen durch den  DSV/DMYV Prüfungsgebühren an, die vom Anmeldenden zu tragen sind. Die jeweilige Höhe der Gebühren können bei der A.S.T. erfragt werden. Bei  Nichtzulassung zur Prüfung wegen nicht erfüllter Vorausaussetzungen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren, sowie auch nicht bei  Ausfall oder Absage eines Prüfungstermins. Der A.S.T. meldet mit Unterzeichnung einer Prüfungsanmeldung den Bewerber zur Prüfung an. Prüfungsgebühren und evtl angefallene Kosten für den A.S.T. sind zu erstatten. Das Nichterscheinen bei einer Prüfung ist trotzdem für den Bewerber kostenpflichtig.

  11. Einweisungen in den Schulablauf, Knotenkunde, Spleißen, Aufklaren und Saubermachen der Boote sind zeitlicher Bestandteil des Praxisprogramms des A.S.T.. Auf Törns, bei denen Verpflegung mitangeboten wird, gehört auch das Kochen dazu.

  12. Für Kursunterbrechungen, -abbrüche oder ein Nichterscheinen zum gebuchten Kurs durch den Kursteilnehmer besteht kein Ersatzanspruch.

  13. Anordnungen des Personals der  A.S.T. ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Kursteilnehmer den Anweisungen wiederholt nicht nach, so kann er  vom Kurs ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche bestehen nicht.

  14. Für Schäden am Leben und Gesundheit der Teilnehmer, haftet der A.S.T.. nur im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Weiter-gehende Versicherungen sind nicht Gegenstand des Unternehmens A.S.T.. Es wird daher empfohlen eine private Unfallversicherung abzuschließen. In den Räumlichkeiten der A.S.T. und an Bord bestehen für Geld und Wertgegenstände kein Versicherungsschutz. Schadenersatzansprüche gegen die A.S.T., gleich aus welchen Rechtsgründen, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der A.S.T. oder ihrer Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall 6 Monate und beginnt mit dem anspruchbegründenden Ereignis.

 

Stand der AGB´s 01.01.2012